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Wechsel vom SKR 49 auf den SKR 42 ab 01.01.2025 – Was Vereine wissen müssen

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Ab dem 1. Januar 2025 steht ein wichtiger Wechsel im Bereich der Vereinsbuchhaltung an: Der Standardkontenrahmen SKR 49 wird durch den SKR 42 ersetzt. Für viele Vereine, die ihre Buchhaltung bisher über den SKR 49 abwickeln, bedeutet dieser Wechsel eine Umstellung, die gut geplant sein will, um reibungslos und erfolgreich ins neue Jahr zu starten. Dieser Artikel erklärt, warum der Wechsel erfolgt, welche Vorteile der SKR 42 bietet und was Vereine bei der Umstellung beachten sollten.


1. Hintergrund des Wechsels: Warum der SKR 42?


Der SKR 49 wurde speziell für gemeinnützige Organisationen und Vereine entwickelt und bietet Konten, die auf die spezifischen Anforderungen dieser Einrichtungen zugeschnitten sind. Der SKR 42, der ab 2025 offiziell empfohlen wird, verfolgt ein ähnliches Ziel, legt jedoch verstärkten Fokus auf die Transparenz und Vereinheitlichung von Vereinsbuchhaltungen und passt sich den aktuellen gesetzlichen Anforderungen besser an.


Zu den zentralen Gründen für den Wechsel zählen:

  • Vereinfachung und Standardisierung: Der SKR 42 bietet eine vereinheitlichte Struktur, die auf moderne Bedürfnisse und Vorschriften für gemeinnützige Organisationen ausgerichtet ist.
  • Anpassung an digitale Anforderungen: Die Nutzung des SKR 42 erleichtert die Digitalisierung der Buchhaltung durch klar strukturierte Konten.
  • Transparenz: Die Buchhaltungsprozesse werden übersichtlicher und nachvollziehbarer gestaltet, was die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und die Vorbereitung auf Prüfungen erleichtert.


2. Die wesentlichen Unterschiede zwischen SKR 49 und SKR 42


Im Vergleich zum SKR 49 weist der SKR 42 einige spezifische Änderungen auf, die besonders Vereine betreffen:

  • Neue Kontenstruktur: Der SKR 42 folgt einem einheitlichen und standardisierten Aufbau. Viele bisherige Konten im SKR 49 sind nicht 1:1 im SKR 42 enthalten oder wurden anders kategorisiert.
  • Modernisierung von Konten: Zahlreiche Konten, die sich auf Spenden, Mitgliedsbeiträge und Fördermittel beziehen, wurden an aktuelle Anforderungen angepasst.
  • Erweiterte Nutzung: Während der SKR 49 oft eine strikte Trennung für gemeinnützige Organisationen vornahm, integriert der SKR 42 diese in eine strukturierte Gesamtkontenliste, die für alle Organisationen einheitlich nutzbar ist.


3. Vorteile für Vereine durch den SKR 42


Die Einführung des SKR 42 bringt einige Vorteile, die die Finanzverwaltung im Verein vereinfachen:

  • Übersichtlichkeit und Transparenz: Ein klar gegliederter Kontenrahmen hilft, Einnahmen und Ausgaben schneller nachzuvollziehen.
  • Bessere Auswertungsmöglichkeiten: Die standardisierten Konten im SKR 42 erlauben detailliertere Berichte und Einblicke in die Vereinsfinanzen.
  • Compliance: Durch die Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben erfüllt der SKR 42 alle Compliance-Anforderungen.


4. Vorbereitung auf die Umstellung


Um die Umstellung erfolgreich zu meistern, sollten Vereine rechtzeitig folgende Schritte planen:

  • Schulung der Verantwortlichen: Die für die Buchhaltung zuständigen Personen sollten sich mit dem neuen Kontenrahmen vertraut machen. Schulungen und Webinare sind dafür eine gute Unterstützung.
  • Software-Updates: Viele Vereinsverwaltungsprogramme werden den SKR 42 ab 2025 unterstützen. Prüfen Sie, ob Ihr Programm diese Anpassung bietet und planen Sie gegebenenfalls ein Update. Das Programm von gartenbund.de wird diesen vorauss. ab 12/2024 implementiert haben.
  • Anpassung bestehender Konten: Erstellen Sie einen Überleitungsplan, um die bestehenden Konten vom SKR 49 in den SKR 42 zu übertragen. 
  • Kommunikation mit Steuerberatern: Da Steuerberater oft eng in die Vereinsfinanzen eingebunden sind, ist es ratsam, diesen frühzeitig über die Umstellung zu informieren und mögliche Fragen gemeinsam zu klären.